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   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - IX 2399/79   

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VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - IX 2399/79 (https://dejure.org/1981,6640)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1981 - IX 2399/79 (https://dejure.org/1981,6640)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1981 - IX 2399/79 (https://dejure.org/1981,6640)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2007 - 19 E 788/07

    Zulässigkeit der Änderung der Bewertung der Leistungen eines Schülers durch die

    So VGH Bad.- Württ., Urteil vom 7.9.1981 - IX 2399/79 -, juris (nur Leitsatz); Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rd. 818, m. w. N.; vgl. auch zum jeweiligen Landesrecht: OVG Hamb., Urteil vom 26.11.1990 - Bf III 43/88 -, juris, Rdn. 57, OVG M.-V., Beschluss vom 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris, Rdn. 17.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1988 - 9 S 1141/86

    Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren

    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29.01.1985, Buchholz 421.0 Nr. 209) und des Senats (Urteil vom 07.09.1981 IX 2399/79 KMK-HSchR 82, 45; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 04.12.1980 , DÖV 1981, 587) zutreffend angenommen, daß die Vorschrift des § 21 LVwVfG auch in Prüfungsverfahren Anwendung findet und mithin ein Prüfer nicht erst dann von der Prüfung ausgeschlossen ist, wenn seine Voreingenommenheit objektiv feststeht, sondern auch bereits dann, wenn beim Prüfling die begründete Besorgnis seiner Befangenheit besteht.
  • VG Sigmaringen, 17.12.1986 - 3 K 118/86

    Habilitation Ryke Geerd Hamer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des VGH sind an die Ausführlichkeit der Begründung von Prüfungsentscheidungen keine besonders strengen Anforderungen zu stellen, da das wissenschaftliche Werturteil ein Akt wertender Erkenntnis ist, der auf einer Fülle von Wertungsgesichtspunkten und - Erwägungen basiert, hinsichtlich der sie tragenden Elemente weder voll mitteilbar noch nachvollziehbar ist und einer inhaltlichen Nachprüfung durch das Gericht ohnehin entzogen ist (BVerwGE 57, 130; VGH Urt.v. 7.9.1981 - IX 2399/79 -).
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